Covid-19: Update vom 27.04.2020
Die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote, auf die sich die Regierungschefs der Länder und die Bundesregierung am 22.03.2020 verständigt haben, erlauben ausdrücklich individuellen Sport und Bewegung an der frischen Luft.
Aus Sicht des DMFV ist somit auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland der erlaubnisfreie Modellflug auf der „grünen Wiese“ weiterhin erlaubt, sofern er allein – oder nach geltender Corona-Verordnung der Länder, nach den allgemeinen Regeln des Robert-Koch-Institutes zur Vermeidung von Infektionen und unter Beachtung der gesetzlichen Verfügungen erfolgt.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass nicht sämtliche kommunalen Behörden dieser Interpretation folgen. Im Zweifelsfall ist den Anweisungen der Ordnungshüter unbedingt Folge zu leisten.
Der DMFV empfiehlt, lieber auf Modellflug zu verzichten, als sich selbst oder andere dem Risiko einer Ansteckung auszusetzen.
Nach wie vor gilt überwiegend: Alle Sport- und Freizeitstätten sind zu schließen, also auch Modellfluggelände. Der DMFV rät seinen Vereinen, den Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt zu suchen.
Am 27. April treten erste Lockerungen der Beschränkung in Kraft. Weiterhin liegt der Fokus bei den Leitlinien auf eine Beschränkung der sozialen Kontakte. In den ersten Bundeländern ist individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft jetzt auch auf Spotstätten – unter strengen Auflagen – wieder erlaubt (Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern). Aus diesem Grund hat der DMFV seine Website mit FAQ aktuallisiert.
Quelle: DMFV https://www.dmfv.aero/allgemein/covid-19-was-muessen-modellflieger-jetzt-wissen/
