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Registrierungspflicht und e-ID

Seit dem 31.12.2020 gilt in Europa eine generelle Registrierungspflicht für Piloten von unbemannten Luftfahrzeugen, die jedoch noch bis einschließlich 30.04.2021 ausgesetzt ist. Ab dem 01.05.2021 ist der Betrieb von Flugmodellen nur noch nach erfolgter Piloten-Registrierung zugelassen. Mitglieder des Deutschen Modellflieger Verbands können vom DMFV im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens in die Datenbank eingetragen werden.

Registrierte Piloten erhalten vom Luftfahrt-Bundesamt eine individuelle Registrierungsnummer (e-ID) zugeteilt. Deren Sinn entspricht in etwa dem eines Kennzeichens an einem Pkw: unbemannte Luftfahrzeuge sollen erkennbar und auch von externen Beobachtern oder gegebenenfalls Ordnungsbehörden einem Betreiber zugeordnet werden können. Eine Pflicht, die Registrierungsnummer von außen sichtbar anzubringen, besteht nicht. So kann die e-ID beispielsweise im Akkufach oder im Rumpf angebracht werden. Die Registrierung erfolgt durch den DMFV.

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