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Sächsische Modellfluggelände nicht mehr gesperrt

Gute Nachrichten für Sachsens Modellflugvereine.

Am Donnerstagabend, 30. April, hat die Sächsische Staatsregierung die neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet.

Unter § 5 Abs. 2 Punkt 11 dieser Verordnung ist zu lesen: „Erlaubt ist insbesondere die Öffnung von Außensportstätten zur Nutzung unter Einhaltung der Abstandsregelungen, wenn sie die durch Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorgegebenen Hygienevorschriften beachten.“

Das bedeutet: Alle Modellflugplätze im Freistaat Sachsen können ab Montag, 4. Mai, wieder von den Vereinen genutzt werden. Zu beachten ist allerdings, dass dadurch nicht sofort wieder ein Vereinsleben und ein Flugbetrieb wie gewohnt stattfinden darf. Alle sonstigen Regelungen der Verordnung – insbesondere Hygienebestimmungen, Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen – müssen weiterhin eingehalten werden. Das Zusammentreffen von mehreren Mitgliedern auf dem Platz darf also nur mit einem Abstand von mindestens 1.50 Meter erfolgen.

Der komplette Text der Verordnung kann hier nachgelesen werden:

Für die Modellflieger der Bundesländer, in denen noch Platzsperren bestehen, bleibt die berechtigte Hoffnung, dass am kommenden Mittwoch bundesweit eine generelle Freigabe der Sportstätten beschlossen wird. Weitere Info durch den Vorstand folgen.



Text Quelle: DMFV

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